Die Streichung der ACK-Klausel endlich auch im MVG.Wü fordern die Mitarbeitervetretungen in der Diakonie Württemberg.
Einen unhaltbaren Zustand nennen es diejenigen, deren Nachwahlen bereits in der laufenden Amtszeit an der ACK-Klausel scheitern. Menschen jedweden Galubens werden gerne als neue Beschäftigte in den diakonischen Einrichtungen begrüßt, ihre Rechte und die ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten dürfen sie nach § 10 MVG.Wü nur, wenn sie einer der Arbeitgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossenen Gemeinschaft angehören.
Spätestens seit 2018 ist der Weg frei, auch in der Landeskirche Württemberg diesen Paragrafen zu ändern. Als letzte Landeskirche in Deutschland hält die Synode jedoch an der Zugangsbeschränkung zur Mitarbeitervertretung fest.
Ein neuerlicher Antrag zur Abschaffung wurde durch den Gesprächskreis Offene Kirche im Sommer 2022 initiiert. Dieser befindet sich zur Bearbeitung im zuständigen Rechtsausschuss. Zur Frühjahrssynode werden den Synodalen erste Ergebnisse der Beratungen vorgelegt werden.
Im Hinblick auf die allgemeinen Neuwahlen im Frühjahr 2024 ist eine Streichung der sog. ACK-Klausel noch im laufenden Jahr dringend erforderlich.
Die Synodalen sind erreichbar über die Webseite der Landeskirche Link
Seit nunmehr über 10 Jahren kämpfen wir für die Abschaffung!
Zum aktuellen Stand siehe auch AGMAV-Mitteilungen 123 Seite 16.