AGMAV-Vollversammlung
Die Delegierten der AGMAV-Vollversammlung am 11. Juni 2019 haben beschlossen, die Streichung der ACK-Klausel als Wählbarkeitsvoraussetzung - sowohl für die Wahl zur Mitarbeitervertretung (MAV), als auch für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), zu fordern.
Im Hinblick auf die allgemeinen Neuwahlen im kommenden Frühjahr ist eine Streichung der sog. ACK-Klausel noch im laufenden Jahr dringend erforderlich.
Zur Vollversammlung waren die Delegierten der 400 Interessenvertretungen für die mehr als 48.000 Beschäftigten der Diakonie eingeladen.