Kirche diskriminiert Tausende



ACK-Klausel bleibt im MVG.Württemberg

Beitrag vom 19. Oktober 2019


Synodalbeschluss disqualifiziert 10.000 Beschäftigte

„Das Kirchenparlament der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat heute aktiv beschlossen, tausende ihrer Kirchen- und Diakoniebeschäftigten weiter zu diskriminieren“, so Uli Maier, Vorsitzender der Diakoniemitarbeitervertretungen.

Allein in der Württemberger Diakonie sind 50.000 Mitarbeitende beschäftigt, 10.000 davon gehören keiner Kirche an. Diese lässt die Diakonie zwar für sich arbeiten, beraubt sie aber elementarer Rechte.
Durch den Beschluss der Ev. Landessynode können nur Kirchenmitglieder in die „Betriebsräte“ der Kirchen- und Diakonieeinrichtungen gewählt werden. 10.000 Beschäftigte sind demnach davon ausgeschlossen, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. Von Zweiklassengesellschaft war in der synodalen Debatte die Rede, manche fühlten sich gar an Sklaverei erinnert.

Auf alle Fälle hat sich die Kirche damit erneut als vorgestrig geoutet: „Glaubwürdigkeit und Gottvertrauen sieht anders aus“, so Uli Maier weiter. Der Beschluss spiegelt die konservative Mehrheit des Kirchenparlaments wider. Während die parteiähnlichen Gruppierungen „Offene Kirche“ und „Kirche für Morgen“ diese Diskriminierung beenden wollten, haben „Lebendige Gemeinde“ und „Evangelium und Kirche“ mit ihrer Mehrheit die weitere Diskriminierung von Kirchen- und Diakoniebeschäftigten durchgesetzt.

Am 1. Dezember sind die evangelischen Kirchenmitglieder aufgerufen, die Landessynode neu zu wählen. Die Kirchenmitglieder haben es damit in der Hand, ob sie weiterhin ein Parlament wollen, das Homosexuelle diskriminiert – die Segnungsdebatte liegt nicht lange zurück – und darüber hinaus 10.000 ihrer Beschäftigten ihrer Rechte beraubt. Dass die Kirchenmitglieder die Wahl haben, darin liegt die Chance der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Die ACK-Klausel bedeutet, dass nur die Mitarbeitenden in die Mitarbeitervertretung wählbar sind, die Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Deutschlands angehörenden Kirche sind.
In der Diakonie ist die Wahl der Mitarbeitervertretungen ein Problem, da etwa ein Viertel der Beschäftigten keine Kirchenmitglieder sind.

Alle Menschen, die in der Diakonie Württemberg eingestellt werden, haben in ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben, dass sie die diakonischen Grundsätze leben. Sie wären sogar individuell kündbar, sollten sie dagegen verstoßen.
„Das Beibehalten der ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz ist aus unserer Perspektive ein Diskriminierungsvorgang, der sich argumentativ nicht rechtfertigen lässt.“ appeliert die Trägerin des Bundesverdienstkreuzes Manuela Rukavina an die Synodalen.
„Die Diakonie ist bunt“ formulieren die Beschäftigten ihre Botschaft an die Kirchenparlamentarier und fordern für alle Beschäftigten gleiche Rechte für die Wahl zur Mitarbeitervertretung.

Hintergrundinfos

AGMAV informiert die Synodalen 

Download

Beirat appelliert an die Synodalen

Download

© 2018  Timo Steiss   |   code&candy  |   Web  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Für das Bereitstellen des Kontakt-Formulars sind Cookies notwendig.
Für Funktionen wie Web-Schriften / Youtube-Videos u.a. wird die IP-Adresse an Google-Server übermittelt.