In Einrichtungen der Diakonie Württemberg dürfen konfessionslose Angestellte nicht in die Mitarbeitervertretung gewählt werden.
Dagegen wehren sich die Mitarbeitenden auch im Hinblick auf die Neuwahlen 2020. Sie sagen, wer angestellt ist, muss wählbar sein.
Auf der Tagung der Ev. Landesynode wird über eine entsprechende Gesetzesänderung entschieden. Sollte die sogenannte ACK-Klausel nicht fallen, sind in der Diakonie Württemberg 10.000 Mitarbeitende von der Mitarbeitervertretung ausgeschlossen.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evang. Kirche Deutschland hat Ende 2018 hat die Regelungskompetenz zu dem Thema den jeweiligen Landeskirchen zugeordnet. In 15 von 20 Landeskirchen ist diese Klausel bereits gestrichen.
Die ACK-Klausel bedeutet, dass nur die Mitarbeitenden in die Mitarbeitervertretung wählbar sind, die Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Deutschlands angehörenden Kirche sind.
In der Diakonie ist die Wahl der Mitarbeitervertretungen ein Problem, da etwa ein Viertel der Beschäftigten keine Kirchenmitglieder sind.
Alle Menschen, die in der Diakonie Württemberg eingestellt werden, haben in ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben, dass sie die diakonischen Grundsätze leben. Sie wären sogar individuell kündbar, sollten sie dagegen verstoßen.
„Das Beibehalten der ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz ist aus unserer Perspektive ein Diskriminierungsvorgang, der sich argumentativ nicht rechtfertigen lässt.“ appeliert die Trägerin des Bundesverdienstkreuzes Manuela Rukavina an die Synodalen.
„Die Diakonie ist bunt“ formulieren die Beschäftigten ihre Botschaft an die Kirchenparlamentarier und fordern für alle Beschäftigten gleiche Rechte für die Wahl zur Mitarbeitervertretung.