Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei Eingruppierungen dient im Wesentlichen einer Richtigkeitskontrolle, so dass hierdurch gesichert ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt eingruppiert sind und entsprechendes Entgelt erhalten. Die Mitarbeitervertretung kann ihre Aufgabe jedoch nur dann richtig wahrnehmen, wenn sich die Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der komplexen Materie des Eingruppierungsrechtes auskennen und die Vorschriften richtig anwenden können.
Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und Systematik der Eingruppierung. Anhand von Übungen und Fallbeispielen gewinnen wir Sicherheit bei der Anwendung der Eingruppierungsmerkmale mit ihren zum Teil unbestimmten Rechtsbegriffen.
Kursnummer:
03 / 2023
Termin:
01.03.2023 - 03.03.2023
Ort:
Evangelischen Akademie Bad Boll
Akademieweg 11
73087 Bad Boll
Kursleitung:
Martin Nestele
Stefan Thiergärtner
Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/ TVöD angewendet wird.
Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender und Anwenderinnen
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