EINGRUPPIERUNG - Teil I

Grundlagen

Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei Eingruppierungen dient im Wesentlichen einer Richtigkeitskontrolle, so dass hierdurch gesichert ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt eingruppiert sind und entsprechendes Entgelt erhalten. Die Mitarbeitervertretung kann ihre Aufgabe jedoch nur dann richtig wahrnehmen, wenn sich die Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der komplexen Materie des Eingruppierungsrechtes auskennen und die Vorschriften richtig anwenden können.

Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und Systematik der Eingruppierung. Anhand von Übungen und Fallbeispielen gewinnen wir Sicherheit bei der Anwendung der Eingruppierungsmerkmale mit ihren zum Teil unbestimmten Rechtsbegriffen.

Themen

  • Beteiligungsrechte der MAV bei der Eingruppierung
  • Rechtsgrundlagen und Systematik der Eingruppierung
  • Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
  • Eingruppierungsübungen
  • Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche

Die Rolle der MAV:

  • Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV bei der Eingruppierung im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Praktische Übungen:

  • Anhand von Fallbeispielen wollen wir Grundlagen zur Handhabung der Eingruppierungsvorschriften vermitteln bzw. ihre Kenntnisse vertiefen.

Kursnummer:
03 / 2023

Termin:
01.03.2023 - 03.03.2023

Ort:
Evangelischen Akademie Bad Boll
Akademieweg 11
73087 Bad Boll

Kursleitung:
Martin Nestele
Stefan Thiergärtner

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/ TVöD angewendet wird.

Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender und Anwenderinnen

AGMAV Fortbildung 03/2023

Buchungsformular

 Kursnummer: 03/2023

Thema: Eingruppierung - Teil I - Grundlagen

Termin: 01.03.2023 - 03.03.2023

Seminarort: Evangelischen Akademie Bad Boll

Seminargebühr: 810 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Privatadresse (freiwillige Angabe)

 


 

 


 

Bei Bedarf versuchen wir bei den mehrtägigen Fortbildungen, Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder anzubieten. Dieses Angebot gehört nicht zu unseren gesetzlichen Pflichten. Die Kinderbetreuung erfolgt ggf. auch durch nicht professionell von für die Kinderbetreuung ausgebildeten Fachkräften.

Die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes erfolgt auf eigene Gefahr. Die betreuende Person, die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, oder das Diakonische Werk Württemberg selbst übernehmen keinen Versicherungsschutz. Jede Haftung der betreuenden Personen und der AGMAV, sowie des DWW für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

Teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Kursbeginn mit, ob Sie für die Kursteilnahme Kinderbetreuung benötigen.

 


 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft, Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.

 


 

 


 

 


 

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