Arbeitszeit / TVÖD - Teil I

Grundlagen des Arbeitszeitrechts

Das Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit gehört zu den alltäglichen Aufgaben einer MAV und ist mehr denn je von großer praktischer Bedeutung.

Die Fortbildung soll die rechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitrechts und der Dienstplangestal-tung nach den AVR-Württemberg - Erstes Buch - und dem Arbeitszeitgesetz vermitteln und so die Mitarbeitervertretungen in die Lage versetzen, das Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Arbeitszeitgestaltung verantwortungsbewusst und sicher auszuüben.

Themen

  • Grundlagen des Arbeitsrechts
    - Regelmäßige Arbeitszeit
    - Mehrarbeit / Überstunden
    - Pausen und Ruhezeiten
    - Sonn– und Feiertagsarbeit
    - Schichtarbeit
    - Arbeitszeit bei Krankheit und Urlaub
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
  • Umsetzung in der betrieblichen Praxis
  • Mitbestimmung der MAV bei der Arbeitszeit

Die Rolle der MAV:

  • Das Mitbestimmungsrecht der MAV nach § 40 Buchst d) MVG.Wü im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Dienststellenleitung und der Mitarbeiterschaft.

Praktische Übungen:

  • Fallbeispiele
  • Eigene Beispiele aus dem betrieblichen Alltag

Kursnummer:
07 / 2023

Termin:
22.03.2023 - 24.03.2023

Ort:
Haus Bittenhalde
Kurzensteige 29
72469 Meßstetten-Tieringen

Kursleitung:
Sabine Handl-Bauer
Sonja Brösamle

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenomen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/TVÖD angewendet wird.

AGMAV Fortbildung 07/2023

Buchungsformular

Kursnummer: 07/2023

Kurs: Arbeitszeit / TVÖD - Teil I - Grundlagen des Arbeitszeitrechts

Termin: 22.03.2023 - 24.03.2023

Seminarort: Haus Bittenhalde

Seminargebühr: 810 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Privatadresse (freiwillige Angabe)

 


 

 


 

Bei Bedarf versuchen wir bei den mehrtägigen Fortbildungen, Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder anzubieten. Dieses Angebot gehört nicht zu unseren gesetzlichen Pflichten. Die Kinderbetreuung erfolgt ggf. auch durch nicht professionell von für die Kinderbetreuung ausgebildeten Fachkräften.

Die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes erfolgt auf eigene Gefahr. Die betreuende Person, die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, oder das Diakonische Werk Württemberg selbst übernehmen keinen Versicherungsschutz. Jede Haftung der betreuenden Personen und der AGMAV, sowie des DWW für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

Teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Kursbeginn mit, ob Sie für die Kursteilnahme Kinderbetreuung benötigen.

 


 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft, Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.

 


 

 


 

 


 

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