Grundlage des Arbeitsverhältnisses einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden Mitarbeiters ist der Arbeitsvertrag. Der Inhalt der Ar- beitsverträge in der Diakonie in Württemberg richtet sich in den meisten Fällen nach den AVR-Württemberg – Erstes Buch -, die dem TVöD nachgebildet sind. Hier sind die Bedingungen des Arbeits- verhältnisses, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertrags- partner im Einzelnen geregelt. In der neuen Fortbildung AVR-Wü – Teil II wollen wir sämtliche Regelungen in den AVR- Württemberg anschauen, die mit der Einstellung und der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, mit dem Abschluss und der Form des Ar- beitsvertrages zusammenhängen. Die MAV kann ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen und für die Einhaltung der AVR-Württemberg auf der betrieblichen Ebene eintreten, wenn sie deren Inhalt kennt und sicher ist im Umgang mit den verschiedenen Regelungen.
Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender*innen
Kursnummer:
10 / 2023
Termin:
19.04.2023 - 21.04.2023
Ort:
Tagungshotel
am Schlossberg
Hildrizhauser Str. 29
71083 Herrenberg
Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
N.N.
Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und an einem AVR-Wü Teil I Kurs teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/TVöD angewendet wird.
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