AVR-WÜRTTEMBERG / TVöD

Teil II - Rund um die Einstellung

Grundlage des Arbeitsverhältnisses einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden Mitarbeiters ist der Arbeitsvertrag. Der Inhalt der Ar- beitsverträge in der Diakonie in Württemberg richtet sich in den meisten Fällen nach den AVR-Württemberg – Erstes Buch -, die dem TVöD nachgebildet sind. Hier sind die Bedingungen des Arbeits- verhältnisses, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertrags- partner im Einzelnen geregelt. In der neuen Fortbildung AVR-Wü – Teil II wollen wir sämtliche Regelungen in den AVR- Württemberg anschauen, die mit der Einstellung und der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, mit dem Abschluss und der Form des Ar- beitsvertrages zusammenhängen. Die MAV kann ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen und für die Einhaltung der AVR-Württemberg auf der betrieblichen Ebene eintreten, wenn sie deren Inhalt kennt und sicher ist im Umgang mit den verschiedenen Regelungen.

Themen

  • Fragen rund um die Einstellung
    - Mitbestimmung der MAV bei Einstellung und Eingruppie- rung - Welche Informationen und Unterlagen benötigt die MAV, um ihre Rechte wahrzunehmen?
  • Unterschiedliche Beschäftigungsarten in diakonischen Einrichtungen
    - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ArbeitnehmerInnen)
    - Leiharbeitnehmer*innen
    - Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, PraktikantInnen
    - Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Der Arbeitsvertrag
    - Abschluss und Form des Arbeitsvertrages
    - Welche tariflichen Regelungen gelten?
    - Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber?
    - Der befristete Arbeitsvertrag
  • Hauptpflichten und Nebenabreden im Arbeitsvertrag
  • Die Wirkung von Dienstvereinbarungen in das Einzelarbeits- verhältnis

Die Rolle der MAV:

  • Die Zuständigkeit der MAV für die Arbeitsbedingungen auf der be- triebliche Ebene im Unterschied zur Zuständigkeit der AGMAV bzw. der Gewerkschaft ver.di für die AVR-Württemberg/TVöD. Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender*innen

Kursnummer:
10 / 2023

Termin:
19.04.2023 - 21.04.2023

Ort:
Tagungshotel am Schlossberg
Hildrizhauser Str. 29
71083 Herrenberg

Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
N.N.

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und an einem AVR-Wü Teil I Kurs teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/TVöD angewendet wird.

AGMAV Fortbildung 10/2023

Buchungsformular

Kursnummer: 10/2023

Thema: AVR-WÜRTTEMBERG / TVöD - Teil II - Rund um die Einstellung

Termin: 19.04.2023 - 21.04.2023

Seminarort: Tagungshotel am Schlossberg

Seminargebühr: 810 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Privatadresse (freiwillige Angabe)

 


 

 


 

Bei Bedarf versuchen wir bei den mehrtägigen Fortbildungen, Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder anzubieten. Dieses Angebot gehört nicht zu unseren gesetzlichen Pflichten. Die Kinderbetreuung erfolgt ggf. auch durch nicht professionell von für die Kinderbetreuung ausgebildeten Fachkräften.

Die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes erfolgt auf eigene Gefahr. Die betreuende Person, die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, oder das Diakonische Werk Württemberg selbst übernehmen keinen Versicherungsschutz. Jede Haftung der betreuenden Personen und der AGMAV, sowie des DWW für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

Teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Kursbeginn mit, ob Sie für die Kursteilnahme Kinderbetreuung benötigen.

 


 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft, Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.

 


 

 


 

 


 

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