Grundlage des Arbeitsverhältnisses einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden Mitarbeiters ist der Arbeitsvertrag. Der Inhalt der Ar- beitsverträge in der Diakonie in Württemberg richtet sich in den meisten Fällen nach den AVR-Württemberg – Erstes Buch -, die dem TVöD nachgebildet sind. Hier sind die Bedingungen des Ar- beitsverhältnisses, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Einzelnen geregelt.
In der Fortbildung AVR-Wü – Teil III wollen wir sämtliche Rege- lungen in den AVR-Württemberg und ergänzenden gesetzlichen Regelungen rund um den Urlaub nachschlagen und ihre Auswir- kungen auf unsere MAV-Arbeit prüfen.
Die MAV kann ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen und für die Einhaltung der AVR-Württemberg auf der betrieblichen Ebene eintreten, wenn sie deren Inhalt kennt und sicher ist im Umgang mit den verschiedenen Regelungen.
Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender*innen
Kursnummer:
13 / 2023
Termin:
10.05.2023 - 12.05.2023
Ort:
Stift Urach
Bismarckstr. 12
72574 Bad Urach
Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
Martin Auerbach
Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und AVR-Wü/TVöD I und II teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/ TVöD angewendet wird.
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