Eingruppierung

- Teil II -
Die vorliegende Fortbildung baut auf den Kenntnissen der Fort- bildung Eingruppierung Teil I auf, mit den rechtlichen Grundla- gen und der Systematik der Eingruppierung sind wir daher be- reits bestens vertraut.

Anhand von Fallbeispielen wollen wir verschiedene Tätigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen diakonischer Einrichtun- gen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltord- nung (VKA) der AVR-Württemberg – Erstes Buch - eingruppie- ren. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Tätigkeits- beschreibung, die als Grundlage für die tarifgerechte Eingrup- pierung die Tätigkeit in einzelne Arbeitsvorgänge aufgliedert.

Die Schwerpunktthemen:

  • Beteiligungsrechte der MAV bei der Eingruppierung
  • Systematik der Eingruppierung und Bildung von Arbeits- vorgängen
  • Eingruppierungsübungen, Fallbeispiele zur Eingruppie- rung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1- Ent- geltordnung (VKA)
  • Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche

Die Rolle der MAV:

Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV bei der Eingrup- pierung im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzel- ner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Praktische Übungen:

Anhand von Fallbeispielen wollen wir Grundlagen zur Handha- bung der Eingruppierungsvorschriften vermitteln bzw. Ihre Kenntnisse vertiefen.

Kursnummer:
19 / 2023

Termin:
28.06.2023 - 30.06.2023

Ort:
Evangelischen Akademie Bad Boll
Akademieweg 11
73087 Bad Boll

Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
Stefan Thiergärtner

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem MVG.Wü Einführungskurs (Teil I) und an der Fortbildung Eingruppierung I teilgenommen haben.

AGMAV Fortbildung 19/2023

Buchungsformular

 Kursnummer: 19/2023

Thema: Eingruppierung - Teil II

Termin: 28.06.2023 - 30.06.2023

Seminarort: Evangelischen Akademie Bad Boll

Seminargebühr: 810 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Privatadresse (freiwillige Angabe)

 


 

 


 

Bei Bedarf versuchen wir bei den mehrtägigen Fortbildungen, Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder anzubieten. Dieses Angebot gehört nicht zu unseren gesetzlichen Pflichten. Die Kinderbetreuung erfolgt ggf. auch durch nicht professionell von für die Kinderbetreuung ausgebildeten Fachkräften.

Die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes erfolgt auf eigene Gefahr. Die betreuende Person, die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg, oder das Diakonische Werk Württemberg selbst übernehmen keinen Versicherungsschutz. Jede Haftung der betreuenden Personen und der AGMAV, sowie des DWW für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

Teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Kursbeginn mit, ob Sie für die Kursteilnahme Kinderbetreuung benötigen.

 


 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft, Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.

 


 

 


 

 


 

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