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Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei Eingruppierungen dient im Wesentlichen einer Richtigkeitskontrolle, so dass hierdurch gesichert ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt eingruppiert sind und entsprechendes Entgelt erhalten. Die Mitarbeitervertretung kann ihre Aufgabe jedoch nur dann richtig wahrnehmen, wenn sich die Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der komplexen Materie des Eingruppierungsrechtes auskennen und die Vorschriften richtig anwenden können.
Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und Systematik der Eingruppierung. Anhand von Übungen und Fallbeispielen gewinnen wir Sicherheit bei der Anwendung der Eingruppierungsmerkmale mit ihren zum Teil unbestimmten Rechtsbegriffen.
Kursnummer:
21 / 2021
Termin:
06.10.2021 - 08.10.2021
Ort:
Evangelische Tagungsstätte Löwenstein
Altenhau 57
74245 Löwenstein
Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
Stefan Thiergärtner
Kosten:
750 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/ TVöD angewendet wird.
Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender und Anwenderinnen
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