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Teilzeitarbeitsverhältnisse sind - vor allem bei Mitarbeiterinnen - weit verbreitet. Ein Grund hierfür ist, dass oftmals nur Teilzeitarbeitsverhältnisse durch den Arbeitgeber angeboten werden. Ein anderer Grund ist aber auch, dass häufig Mitarbeitende aus persönlichen Gründen - wie z.B. Familienarbeit (Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) - nur in einem Teilzeitarbeits- verhältnis beschäftigt werden wollen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen zu können.
In der Fortbildung wollen wir die Rechte der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der bestehenden Gesetze und tariflichen Grundlagen darlegen und den MAVen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Kollektivrechts aufzei- gen.
Kursnummer:
24 / 2023
Termin:
31.07.2023 - 02.08.2023
Ort:
Stift Urach
Bismarckstr. 12
72574 Bad Urach
Kursleitung:
Sabine Handl-Bauer
Jörg Härdtle
Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Nur für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenommen haben.
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