Dieser Kurs ist bereits ausgebucht!
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind für die Amtszeit 2020 bis 2024 wieder in die MAV gewählt worden. Vielleicht ist es schon länger her, dass Sie einen MVG-Kurs belegt haben. Nun hat sich einiges im MVG.Württemberg verändert und einiges lohnt sich wieder aufzufrischen.
In unserem Auffrischungskurs für wiedergewählte MAV-Mitglieder wiederholen wir die Grundlagen der MAV-Arbeit und den Ablauf der Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der entsprechenden neuen MVG-Regelungen. Anhand von Fallbeispie- len aus der Praxis und der Rechtsprechung wollen wir uns mit den Aufgaben und Interessen der MAV beschäftigen und die für uns jeweils richtigen Handlungsmöglichkeiten erarbeiten. Hierdurch entstehen zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern informative Diskussionen, wie die einzelnen MVG-Regelungen in den Einrichtungen interessengerecht umgesetzt werden können.
Voraussetzungen der MAV-Arbeit – was brauchen wir für eine gelingende MAV-Arbeit?
- Dienstbefreiung oder Freistellung
- Sachbedarf und Kosten der MAV
- Schweigepflicht der MAV
Aufgaben der MAV
- Allgemeine Aufgaben der MAV
- Verfahren bei Mitbestimmung und Mitberatung
- Informationsrechte der MAV
Die Arbeit und Willensbildung innerhalb der MAV
- In welchem Turnus finden MAV-Sitzungen statt?
- Vorrang der dienstlichen Aufgaben?
Die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Wer spricht mit wem?
- Gemeinsame Sitzungen
Nehmen wir unsere Rechte wahr? Setzen wir unsere Interes- sen durch? Wie kann dies gelingen?
Kursnummer:
14 / 2020
Termin:
03.08.2020 - 05.08.2020
Ort:
Kloster Hegne
Hotel St. Elisabeth
Konradistraße 1
78476 Allensbach
Kursleitung:
Andrea Unterweger-Rösiger
Hanno Zinßer
Sonja Brösamle
Kosten:
750 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen:
Wiedergewählte Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem MVG- Einführungskurs Teil I und II teilgenommen haben.
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