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Endlich! Nun sind auch Mitarbeitende, die keiner ACK-Kirche angehören, für die MAV wählbar.

Mit großer Mehrheit hat die evangelische Landessynode am 7.7.23 die Änderung zur Wählbarkeitsvoraussetzung im MVG.Württemberg beschlossen.
Es war ein langer Weg, den zahlreiche aktive MAV-Mitglieder seit 2013 mit begleitet und in den Einrichtungen durch Aktionen aktiv gestaltet haben.

Großer Dank gebührt den Mitgliedern des AGMAV-Beirates und dem Gesprächskreis Offene Kirche, die den Prozess in ihren Gremien nach Kräften initiiert und gefördert haben.

ACK-Klausel im MVG.Wü gestrichen!



Erfolg der jahrelangen und umfangreichen Informationskampagne

Beitrag vom 8. Juli 2023


ACK-Klausel gestrichen

Änderung des § 10 MVG.Wü

Endlich! Nun sind auch Mitarbeitende, die keiner ACK-Kirche angehören, für die MAV wählbar.

Mit großer Mehrheit hat die evangelische Landessynode am 7.7.23 die Änderung zur Wählbarkeitsvoraussetzung im MVG.Württemberg beschlossen.
Es war ein langer Weg, den zahlreiche aktive MAV-Mitglieder seit 2013 mit begleitet und in den Einrichtungen durch Aktionen aktiv gestaltet haben.

Großer Dank gebührt den Mitgliedern des AGMAV-Beirates und dem Gesprächskreis Offene Kirche, die den Prozess in ihren Gremien nach Kräften initiiert und gefördert haben.

Viele Synodale haben sich den Argumenten aus der Mitarbeitendenschaft geöffnet und ihre Positionen in diesem Sinne entwickeln können.

Mit einer bunten Aktion haben sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen am Freitag vor dem Hospitalhof versammelt und sind nochmal ins Gespräch mit den Synodalen geangen.

Der Text des geänderten § 10 MVG.Wü Download PDF
so beschlossen in 1. und 2. Lesung von der Landessynode am 7.7.2023

Mit großer Aufmerksamkeit und Spannung haben die zahlreich erschienen Kolleginnen und Kollegen auf der Empore des großen Saales die Ausprache zu den Lesungen verfolgt.
Über diesen Link Link gelangt man zur offiziellen Berichtersattung und Zusammenfassung der Redebeiträge.

Der lange und steinige Weg

Seit nunmehr über 10 Jahren kämpfen wir für die Abschaffung!
Zum aktuellen Stand siehe auch AGMAV-Mitteilungen 123 Seite 16.

  • 2013: TOP 19 zur Herbsttagung der Synode Statement vom Vorsitzenden Heckel Download PDF
  • 2019 appelliert der AGMAV-Beirat an die SynodalenDownload PDF
  • 2019 AGMAV weist Synodale auf Problematik hinsichtlich Kandidat:innen für MAV-Wahlen 2020 hin Download PDF
  • 2022 zur Sommersynode stellt der Gesprächskreis "Offene Kirche" Antrag auf Abschaffung der ACK-Klausel. Lesenswerte Einbringungsrede von Dr. Hörnig, AGMAV Beiratsmitglied Download PDF

Letzte Chance zur Streichung vor den Neuwahlen

Noch immer sind Mitarbeitende, die keiner ACK-Kirche angehören, von der Kandidatur zur MAV ausgeschlossen.

Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht der Beschäftigten nicht länger hinnehmbar.
Menschen jedweden Glaubens werden gerne als neue Mitarbeitende in den diakonischen Einrichtungen begrüßt, ihre Rechte und die ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten dürfen sie hingegen nicht. Damit fühlen sie sich in einem wichtigen Bereich ausgeschlossen und die Gemeinschaft erfährt einen deutlichen Riss.

In den früheren Beratungen der württembergischen Landessynode wollte man die Änderungen im Bereich der EKD abwarten. Seit 2018 ist seitens der Synode der EKD der Weg frei. Jetzt ist Württemberg die letzte Landeskirche, in der die Wählbarkeit in die Mitarbeitervertretung von der Zugehörigkeit einer von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) anerkannten Kirche und Gemeinschaft abhängig ist.

Ein neuerlicher Antrag zur Abschaffung dieser Klausel wurde durch den Gesprächskreis Offene Kirche im Sommer 2022 initiiert. Dieser befindet sich zur Bearbeitung im zuständigen Rechtsausschuss.

Die Streichung bei der Synodaltagung im Juli 2023 ist die letzte Möglichkeit, um bei den nächsten allgemeinen Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen im Frühjahr 2024 ohne ACK-Klausel zu wählen.

Die Synodalen sind erreichbar über die Webseite der Landeskirche Link

Tagesordnung zur Sommersynode (Stand 29.06.2023) download pdf

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