Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt
Der Fall: eine Sozialpädagogin, angestellt in einer kath. Schwangerenberatungsstelle, trat während der Elternzeit aus der Kirche aus. Daraufhin wurde ihr gekündigt, wogegen sie Klage einreichte.
Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Dieses Urteil ist nicht wie die letzten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes auf der Stärkung der Autonomie der Kirchen gerichtet, sondern vielmehr auf die Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte.
Unser AGMAV Beiratsmitglied Prof. Dr. Hartmut Kreß hat in seinem Artikel, den wir hier empfehlen, eine Bewertung vorgenommen WEB LINK
Das EUGH-Urteil hat für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts erhebliche Folgen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den §34a der AVR-Württemberg/I.
Mehr von Prof. Dr. Kreß ist auf seiner Webseite zu lesen WEB LINK
und auf der Webseite des Humanistischen Pressedienstes WEB LINK