Arbeitskreis Eingliederungshilfe
Der Arbeitskreis zum BTHG
Allgemeine Infos
Namenswechsel: Aus dem Arbeitskreis Behindertenhilfe wurde der AK Eingliederungshilfe. So vom AGMAV-Vorstand in der Januar-Sitzung beschlossen.
Das neue Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) stellt seit Anfang des Jahres alle Akteure vor die Aufgabe, die Neuregelungen in die fachliche Praxis umzusetzen. Dabei sind auch die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aktiv gefordert.
Aktuelle Termine
Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen
28.03.2025 10.10.2025 2026
Hier können sich Interessierte MAV-Mitglieder mit einer E-Mail für die Aufnahme in den Verteiler des Arbeitskreises anmelden:
Aktuelle Themen
- In welcher Form wird sich das BTHG auf die bisherigen Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen auswirken?
- Werden die Träger umstrukturiert, um die Vorgaben des BTHG umsetzen zu können?
- Wird die sog. Wettbewerbsklausel in § 124 SGB IX den Druck zur Kostensenkung im Personalbereich auslösen?
- Wie wirkt sich das BTHG auf die Mitbestimmung in den Betrieben aus?