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Arbeitskreis Eingliederungshilfe

Der Arbeitskreis zum BTHG

Allgemeine Infos

Namenswechsel: Aus dem Arbeitskreis Behindertenhilfe wurde der AK Eingliederungshilfe. So vom AGMAV-Vorstand in der Januar-Sitzung beschlossen.
Das neue Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) stellt seit Anfang des Jahres alle Akteure vor die Aufgabe, die Neuregelungen in die fachliche Praxis umzusetzen. Dabei sind auch die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aktiv gefordert.

Anlässlich dieser vielfältigen Herausforderungen hat der AGMAV Vorstand beschlossen einen Arbeitskreis Behindertenhilfe einzusetzen. Der Arbeitskreis richtet sich an alle MAVen in deren Einrichtungen das Bundesteilhabegesetz eine Rolle spielt, das sind neben den Einrichtungen der Behindertenhilfe zum Beispiel auch Einrichtungen der Sozialpsychatrie.

Aktuelle Termine

Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen


  28.03.2025   10.10.2025   2026 

Hier können sich Interessierte MAV-Mitglieder mit einer E-Mail für die Aufnahme in den Verteiler des Arbeitskreises anmelden:
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Aktuelle Themen

  • In welcher Form wird sich das BTHG auf die bisherigen Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen auswirken?
  • Werden die Träger umstrukturiert, um die Vorgaben des BTHG umsetzen zu können?
  • Wird die sog. Wettbewerbsklausel in § 124 SGB IX den Druck zur Kostensenkung im Personalbereich auslösen?
  • Wie wirkt sich das BTHG auf die Mitbestimmung in den Betrieben aus?

 

Flugblatt BTHG
Download

Kontaktpersonen

Arbeitskreis Behindertenhilfe

Sonja Brösamle
(AGMAV Vorstand)

Jochen Dürr
(AGMAV Vorstand)

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