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EINGRUPPIERUNG - Teil I

Grundlagen

Dieser Kurs ist bereits ausgebucht!

Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei Eingruppierungen dient im Wesentlichen einer Richtigkeitskontrolle, so dass hierdurch gesichert ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt eingruppiert sind und entsprechendes Entgelt erhalten. Die Mitarbeitervertretung kann ihre Aufgabe jedoch nur dann richtig wahrnehmen, wenn sich die Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der komplexen Materie des Eingruppierungsrechtes auskennen und die Vorschriften richtig anwenden können.

Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und Systematik der Eingruppierung. Anhand von Übungen und Fallbeispielen gewinnen wir Sicherheit bei der Anwendung der Eingruppierungsmerkmale mit ihren zum Teil unbestimmten Rechtsbegriffen.

Themen

  • Beteiligungsrechte der MAV bei der Eingruppierung
  • Rechtsgrundlagen und Systematik der Eingruppierung
  • Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
  • Eingruppierungsübungen
  • Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche

Die Rolle der MAV:

  • Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV bei der Eingruppierung im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Praktische Übungen:

  • Anhand von Fallbeispielen wollen wir Grundlagen zur Handhabung der Eingruppierungsvorschriften vermitteln bzw. ihre Kenntnisse vertiefen.

Kursnummer:
26 / 2024

Termin:
11.11.2024 – 13.11.2024

Ort:
Evang. Tagungsstätte Wildbad
Taubertalweg 42
91541 Rothenburg o. d. T.

Kursleitung:
Stefan Thiergärtner
Martin Nestele

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und
an einem Kurs AVR/Wü - Teil I teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/ TVöD angewendet wird.


AGMAV Fortbildung 26/2024

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