In einer neuen Form der ‚Round Tables‘ wollen wir die aktuelle Beratung der AGMAV für die Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter ausbauen.
‚Round Tables‘ der AGMAV
Unter ‚Round Tables’ verstehen wir Runden der Diskussion und des Austausches zu aktuellen MAV-Themen anhand der neuesten Rechtsprechung mit Beratung und Information der MAVen zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten (§ 55 Abs. 1 a MVG.Wü).
In kleinen Runden mit ca. 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer behandeln wir aktuelle Themen aus dem MAV-Alltag. Es wird jeweils ein Schwerpunktthema vorgegeben. Expertinnen und Experten (Juristinnen oder sonstige Referenten) führen in das Thema ein (ca. 20 Minuten), erläutern die rechtlichen Zusammenhänge und beantworten Fragen zu diesem Thema (Beratung). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen sich aktiv ein, „wie diese Themen in den Einrichtungen von der MAV umgesetzt werden können“, wodurch informative Diskussionen entstehen.
Die AGMAV hat die Erwartung, dass sich die anwesenden und mitarbeitenden Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter innerhalb des Round Tables umfassend in die Diskussion einbringen und die Ergebnisse in ihre MAV-Arbeit hineintragen bzw. umsetzen. Wir wünschen uns Freude am gemeinsamen Handeln!
Die nächsten Round Tables möchten wir in der derzeitigen Pandemie-Situation in Form einer Video-Konferenz durchführen. Ihre Teilnahme ist mit einem PC mit eingebauter Videokamera, aber auch mit einem Smartphone oder per Telefon möglich. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns die entsprechenden Zugangsdaten und zwei Tage vor dem Termin auch die Arbeitsunterlagen für den betreffenden Round Table, z.B. höchstrichterliche Urteile etc.
Für die aktuell ausgeschriebenen Round Tables setzen wir ausnahmsweise keine Grundkenntnisse voraus, damit auch neugewählte MAV-Mitglieder, die noch keine MVG-Fortbildungen besuchen konnten, sofort daran teilnehmen können.
Es handelt sich um Beratung und Information zu den jeweiligen Schwerpunktthemen, nicht um Fortbildungen.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Anmeldungen.
Zeiten: Die Round Tables finden vormittags von 9.30 bis 12.30 Uhr oder nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldung: Die Teilnehmerzahl der jeweiligen Round Tables ist auf 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begrenzt. Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung per Email erforderlich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung der AGMAV ebenfalls per Email sowie die entsprechenden Zugangsdaten.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Teilnahmegebühr: jeweils 80,00 €
Eine Rechnung über die Teilnahmegebühr wird Ihrer MAV nach der Veranstaltung zum Einreichen bei der Dienststellenleitung zugeschickt
Folgende Arbeitsmittel sind erforderlich:
Dienstbefreiung und Kostenersatz:
Für die wegen Teilnahme an unserer Beratung versäumte Arbeitszeit und für die aus diesem Anlass entstehenden Kosten gelten § 19 Abs. 2 MVG.Wü und §§ 30 Abs. 2 und Abs. 4 MVG.Wü.
Hier stellen wir die anstehenden Round Tables vor - mit den
unten angefügten Buttons kommt ihr zum Buchungsformular.
Schwerpunktthema: Umsetzung und Konsequenzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Für alle (neue und wiedergewählte) MAV-Mitglieder.
Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Corona-Virus in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern, aber auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Teilen der Jugendhilfe zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass das in diesen Einrichtungen beschäftigte Personal geimpft sein muss. Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
In Zeiten der Personalnot reagieren diakonische Dienstgeber unterschiedlich. Einige Arbeitgeber haben bereits verlauten lassen, dass sie ab dem 16. März 2022 alle nichtgeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen, andere Arbeitgeber wollen die entsprechenden Bescheide des Gesundheitsamtes abwarten.
An unserem Round Table wollen wir uns ausgehend von der Rechtslage des § 20a IfSG anschauen, welche Auswirkungen diese vom Gesetzgeber veranlasste Schutzmaßnahme für unsere Arbeit in unseren Einrichtungen hat. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Was bedeutet dies für die geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Arbeitsausfall ausgleichen müssen? Was bedeutet dies insgesamt für die Arbeit am Menschen in unseren Einrichtungen?
Unser Schwerpunkt: Was kann die MAV tun? Neben der Gesetzesvorgabe des § 20a IfSG ist in unseren kirchlich-diakonische Einrichtungen allerdings auch das kirchliche Proprium zu beachten. Eine wichtige Grundlage unserer Arbeit im Namen Jesu Christi ist die Dienstgemeinschaft. Darf der einzelne Arbeitgeber wirklich ab dem 16. März 2022 alle ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ob mit oder ohne Bezüge einfach so freistellen? Darf der einzelne diakonische Arbeitgeber einseitig Arbeitsrechtliche Arbeitsbedingungen festlegen oder ist dies Aufgabe der Arbeitsrechtlichen Kommission im Dritten Weg?
Mit diesen hoch aktuellen Fragestellen wollen wir uns an unserem Round Table befassen; wir freuen uns auf eine interessante Diskussion mit Ihnen.
Termin:
Donnerstag, 17. Februar 2022
vormittags von 9.30 – 12.30 Uhr oder
nachmittags von 13.30 – 16.30 Uhr
RT 2/2022-A
09:30 - 12:00 Uhr Zum Buchungsformular
RT 2/2022-B
13:30 - 16:30 Uhr Zum Buchungsformular