Das neue Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) stellt seit Anfang des Jahres alle Akteure vor die Aufgabe, die Neuregelungen in die fachliche Praxis umzusetzen. Dabei sind auch die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aktiv gefordert.
Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen
30.06.2023
01.12.2023
2024
Am 30.06.2023 und 01.12.2023 treffen wir uns im CVJM Stuttgart.